Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Der gesamte gesetzliche Leistungskatalog wird damit zur Verfügung gestellt und genauso wie Arbeitnehmer müssen Mitglieder der KSK die Sozialversicherungsbeiträge nur zur Hälfte des jeweils fälligen Beitrages tragen.
Um Mitglied der Künstlersozialkasse zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Welche das sind und wie der entsprechende Antrag auszufüllen ist, erklären wir dir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Außerdem erläutern wir dir die individuellen Vorteile die sich durch eine Mitgliedschaft bei der KSK ergeben können.